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Die Schluck-Impfung
Ein Geschäft mit der Angst

Die ersten Massenimpfungen mit einem auf Affennieren gezüchteten Impfstoff gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) erfolgten kurz nach dem Krieg in Zaire und Ruanda in Afrika. In Amerika wird seit etwa 1954 gegen Polio geimpft. In Deutschland gab es ziemliche Anlauf-Schwierigkeiten, bis sich ab 1961 die Schluckimpfung mit einem Impfstoff durchsetzte, der aus attenuierten Viren der drei Virustypen besteht. Nachfolgende Grafik bewahrheitet Pressemeldungen, wonach es seit über 30 Jahren in Deutschland keine „autochtonen“ (= an Ort und Stelle entstandenen) Poliofall gegeben hat.

Aber Jahr für Jahr traten nach der Schluckimpfung Lähmungsfälle auf, die sogenannten „Impfpoliomyelitiden“. Im Stuhl der gelähmten Kinder wurden Impf-Viren gefunden, womit bewiesen war, dass die Impfung Ursache der Lähmungen war.

Die Impf-Polio verläuft meist schlimmer, als die echte Polio. In Deutschland wurde das Vorkommen einer Impf-Polio immer abgestritten, als aber aus Amerika über derartige Lähmungsfälle berichtet wurde, die dort zu einer Änderung des Impfschemas führten, musste auch in Deutschland die Möglichkeit der Entstehung von Lähmungen nach der Schluckimpfung zugegeben werden.

Auf dem folgenden Foto sehen Sie Jana Vossebürger (geb. am 4.8.1994)  und deren volle Beweglichkeit des linken Armes.

Jana Vossebürger (geb. am 4.8.1994) vor der DPT und Polio Impfung

Sie wurde nach dem üblichen Schema geimpft. Nach der 2. Impfung (DPT und Polio) am 16.12.94 trat Fieber auf, dann bemerkten die Eltern Benommenheit, Erbrechen und Schlaffheit der Gliedmaßen, woraufhin Jana ins Krankenhaus eingeliefert wurde. In der Anamnese heißt es: „Bewegungslosigkeit des ganzen Körpers, Lähmungen, zunächst beider Beine, dann auch beider Arme“. Als Diagnose wurde anfangs ein „Guillaine-Barré-Syndrom“ genannt. Das besagte jedoch nichts über die Ursache, und man brauchte nicht zuzugeben, dass die Erkrankung in Zusammenhang mit der vorangegangenen Impfung stand. Bei der Krankenhausentlassung am 21.1.95 wurde dann doch von einer Impfpoliomyelitis gesprochen, und gegen Ende 1995 musste der Zustand als „entschädigungspflichtiger Impfschaden“ anerkannt werden.

Hier sehen Sie, wie Jana heute aussieht:

Jana Vossebürger (geb. am 4.8.1994) nach der DPT und Polio Impfung

Zwar haben sich, genau wie bei der echten Polio, die Unbeweglichkeiten zurückgebildet. Sie kann aber den linken Arm nicht heben, und die Lähmung des rechten Beines besteht auch heute noch.

Es handelt sich bei Jana um eines der Kinder, die als Folge der Polio-Impfung an einer sogenannten „VAPP = Vakzine Assoziierten Paralytischen Poliomyelitis“ erkrankte. Wieviele Kinder bei uns an dieser „UAW!“ (Unerwünschte Arzneimittelwirkung) erkrankt sind, ist unbekannt. Diese Zwischenfälle führten jedoch zu einer Änderung unseres Impfschemas.

Es wird jetzt mit der gespritzten Impfung des Totimpfstoffes nach SALK begonnen, dann wird die Impfung mit dem geschluckten Impfstoff SABIN fortgesetzt. Man hofft, mit dem SALK-Impfstoff einen „Immunitätsaufbau“ zu erzielen, um dadurch die Impfung gefahrlos mit dem Lebend-Impfstoff nach SABIN fortsetzen zu können. Eine „Verringerung“ der Anzahl der Lähmungen wird erwartet, nicht etwa eine „Vermeidung“.

Lähmungsepidemie nach dem Cutter-Unglück

Der Totimpfstoff nach SALK wurde in der zum deutschen Bayer-Konzern gehörenden Impfstoff-Fabrik „Cutter“ in Amerika hergestellt. Als er 1955 ausprobiert wurde, kam es zu einer Lähmungsepidemie unter den Geimpften. In der Literatur wird seitdem vom „Cutter-Unglück“ gesprochen. Es traten 260 Fälle auf (94 bei Geimpften, 126 bei Kontaktpersonen in der Familie,  und 40 bei Kontaktpersonen in der Umgebung). 192 Fälle gingen mit eindeutigen, bleibenden Lähmungen einher, 11 Personen starben. - Mit diesem Impfstoff sollen jetzt unsere Kinder geimpft werden!

Wenn es aber in Deutschland seit 30 Jahren keinen Poliofall mehr gegeben hat, Jahr für Jahr aber Impf-Poliomyelitiden, denn sollten wir nicht das Impfschema umstellen, sondern mit der Impfung - weil überflüssig - aufhören.

Die folgenden Fotos von durch die Polioimpfung geschädigte Kinder veranschaulichen die Schwere der Schäden deutlich:

Dieses Foto zeigt Daniela E. (geb. am 8.10.1976) kurz vor der Polio-Schluck-Impfung am 11.2.77)

Daniela E. (geb. am 8.10.1976) kurz vor der Polio-Schluck-Impfung am 11.2.77

Das folgende Foto zeigt Daniela nach der Impfung.

Daniela E. (geb. am 8.10.1976) nach der Polio-Schluck-Impfung

Sie erlitt eine schwerstgradige Hirnschädigung mit einem Krampfleiden. Sie kann heute noch kein Wort sprechen, am schlimmsten sind für die Eltern die fortgesetzten Krampfanfälle. Die heute üblichen Medikamente, mit denen versucht wird, Krampffreiheit zu erreichen, blieben wirkungslos. Daraufhin wurde Cortison eingesetzt. Dies führte zu Veränderungen im Sinne eines Chushing-Syndroms, d.h. zu einer schweren Störung des Hormonsystems u.a. mit Stammfettsucht und Vollmondgesicht. Ein unbehandeltes Cushing-Syndrom führt in kurzer Zeit zum Tod. Deshalb musste das Cortison abgesetzt werden. Nach der Absetzung traten die Krampfanfälle wieder auf.

Das nächste Foto zeigt Kerstin Brebeck, geb. am 15.1.1977 vor der Impfung gegen Kinderlähmung.

Kerstin Brebeck, geb. am 15.1.1977 vor der Impfung gegen Kinderlähmung

Am 24.5.1977 wurde sie mit dem Impfstoff Oral-Virelon gegen Kinderlähmung geimpft. Das Ergebnis dieser Impfung war ein „schwerster Intelligenzdefekt mit Krampfleiden“.

Hinter dem Wort „Impfschäden“ verbergen sich zahlreiche, schmerzvolle Einzelschicksale. Denn hinter den „Impfschäden“ stehen Kinder, die, wie Kerstin Brebeck, ein Leben lang gefüttert und gewindelt werden müssen. Kinder, die nie werden sprechen können und nicht lernfähig sind. Oft werden solche Kinder von einer fortwährenden Unruhe hin- und hergetrieben, „motorische Unruhe“ ist der Fachausdruck. Sie bringen ihre Familien an den Rand der Verzweiflung und müssen ständig beaufsichtigt werden. - Die Ehe von Kerstins Eltern ging in die Brüche, und jahrlang musste Frau Brebeck Prozesse führen, immer wieder Eingaben und Klagen bei Sozial- und Zivilgerichten einreichen. Eine Sprechstundenhilfe bestritt ihre Aussagen. Dass diese Dame die Ehefrau des beklagten Impfarztes war, störte unsere Gerichte überhaupt nicht. Erst nach langen langen Jahren musste der Fall als „entschädigungspflichtiger Impfschaden“ anerkannt werden.

Dieser Impfschaden ereignete sich vor mehr als 20 Jahren, doch Kerstin und ihre Mutter leiden noch heute unter den Folgen. Kerstin leidet unter einer durch Medikamente nicht zu beeinflussende Epilepsie (alle mir bekannten Impf-Epilepsien sind durch Medikamente nicht zu beeinflussen). Ein Epilepsie-Anfall  bedeutet ein blitzartiges Zusammenstürzen, ohne dass die Richtung des Sturzes beeinflusst werden kann, daher die häufigen Verletzungen. Vorbeugend muss Kerstin einen Helm tragen, was aber nicht ununterbrochen möglich ist, so dass es immer wieder zu Verletzungen kommt, wie das folgende Foto verdeutlicht.

Kerstin Brebeck, geb. am 15.1.1977 nach der Impfung gegen Kinderlähmung

Die Schulmedizin gießt über solche Kinder ihre wunderbare Diagnostik aus, die außer hohen Kosten nichts bringt. Das ist auch nicht beabsichtigt, sondern es wird etwas gesucht, um sagen zu können: die Impfung war es nicht.

Das nächste Foto zeigt Dominik R. geb. am 13.10.1994.

Dominik R. geb. am 13.10.1994, verstarb nach einer 5-fach-Impfung

Die Aufnahme entstand etwa Ende Januar 1995. Am 13.02.1995 erfolgte eine 5-fach-Impfung.  Am 16.02.1995 war er tot.

Was sich nun abspielte, kann ich nur als beschämend bezeichnen. Bei ungeklärten Todesfällen muss der Staatsanwalt hinzugezogen werden. Der Kinderarzt aber schrieb auf den Totenschein: „Plötzlicher Kindstod“. Mit dieser Diagnose war es kein „unklarer“ sondern ein „klarer“ Todesfall, mit dem sich weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft zu befassen hatten. Das Kind wurde begraben. Die Eltern ließen aber keine Ruhe. Ihr Kind war zum Impfzeitpunkt krank. Obwohl die Mutter den Kinderarzt darauf hinwies, führte dieser die Impfung durch, wie üblich, ohne jede Aufklärung.

Fünf Monate nach der Beerdigung wurde Dominic exhumiert und obduziert, doch die Obduktion ergab - wie bei einem Impfschaden zu erwarten - keine Todesursache. - Auf Antrag der Eltern kam es nun zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Impfarzt seitens der Staatsanwaltschaft, das aber bald eingestellt wurde. Auch ein Antrag auf Anerkennung einer Impfreaktion als Todesursache wurde vom Versorgungsamt Karlsruhe abgelehnt.

Erst im Oktober 1999, vier Jahre und sechs Monate nach dem Ereignis, erkannte das Sozialgericht Karlsruhe den Tod des Kindes als „entschädigungspflichtiger Impfschaden“ an.

Dr. med. Gerhard Buchwald

Lesen Sie in der nächsten BALANCE über Impfungen gegen Masern, Mumps, HiB und Hepatitis B.

Dr. med. G. Buchwald

Der Autor: Dr. med. G. Buchwald, Facharzt für Lungenkrankheiten und Innere Medizin, Anerkennung als Arzt für Naturheilverfahren, Kurarzt, Badearzt und Arzt für Sozialmedizin, sachverständiger Gutachter in ca. 150 Fällen zu Impfschadensprozessen vor deutschen Sozial- und Landessozialgerichten

www.impfkritik.de

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Quelle: BALANCE ®  3/2000

 

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