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Rationierung und Entmündigung von Versicherten, Patienten, Medizinern und Apothekern

Den Weg der ökonomisch begründeten Substitution bei der Versorgung der Bürger mit Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln setzen die gesetzlichen Krankenkassen mit Unterstützung der Politik wider jedes bessere Wissen fort. Ziel soll dabei die Senkung der Ausgaben sein. Hochrechnungen der GKV sprechen von einem Einsparpotenzial von ca. 1 Milliarde ?uro pro Jahr allein bei Medikamenten.

Dies wird nicht nur von der DGVP, sondern von einer Vielzahl von Experten nachhaltig bezweifelt, da es an einer ganzheitlichen Betrachtung fehlt.

Die Durchführung von Ausschreibungen und Rabattverträgen durch die GKV ist für die Mediziner und die Apotheker mit erheblichem Aufwand verbunden. Komplikationen durch eine unzureichende Compliance der Medikamente und Heil- und Hilfsmittel für den einzelnen Patienten führen zu erheblichen Folgekosten. Auch werden andere Faktoren wie z.B. eine Einschränkung der Lebensqualität für die Patienten gar nicht berücksichtigt.

Die Versicherten und Patienten bekommen zwar noch die für die Versorgung notwendigen Leistungen, die freie Auswahl ist aber stark eingeschränkt. Bei Menschen mit mehrfachen Erkrankungen und Chronikern, bei Patienten mit neuen und schweren Erkrankungen wie z.B. künstlichem Darmausgang oder Inkontinenz werden die von Medizinern bestimmten Produkte abgesetzt oder durch andere Produkte ersetzt - und das als Folge der Ausschreibungen der GKV und der Rabattverträge. Dabei bleibt der Arzt/ Therapeut in der Haftung für die Versorgung der Patienten, obwohl er nur noch ein eingeschränktes Wissen über die Substitution der Apotheke oder anderer Lieferanten hat. Dies führt zum Verlust der ärztlichen Kontrolle und schränkt gleichzeitig die Therapiefreiheit des Arztes ein.

Für die DGVP ist es als Interessenvertreter der Versicherten und Patienten unverständlich, dass bestimmte Gruppen von Medizinern sich zur Mitarbeit bei diesem Vorgehen bereit erklären und damit bewusst in Kauf nehmen und akzeptieren, dass Patienten nur noch ein eingeschränktes Wahlrecht haben. So gibt es Programme, in denen Behandler auf andere Medikamente, bspw. Generika umstellen. Und allein bei Teilnahme am Programm erhalten sie eine Vergütung.

Wir fordern deshalb das Verbot der Verknüpfung von Verordnungen mit finanziellen Zuwendungen bei den gesetzlichen Krankenkassen. In den Berufsordnungen der Behandler ist dies verankert und muss auch für das Verhalten der GKVen gelten.

Die derzeitige Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Medikamentenvergabe führt zu Fehlmedikation, Unverträglichkeitsproblemen, psychosomatischen Beeinträchtigungen.

Verantwortlich für diesen Beitrag

Katja Rupp
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.

Tel. 06252-94298-0
Fax 06252-94298-29
E-Mail info@dgvp.de
Internet www.dgvp.de

 

 

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