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Gütesiegel für Geistiges Heilen

Ein neues Gewerbe profiliert sich

Geistiges Heilen – für viele Menschen hat dieser Begriff noch immer etwas Geheimnisvolles oder sogar gänzlich Unwirkliches. Das könnte sich in nächster Zeit ändern. Seit letztem Jahr gilt spirituelles Heilen in Deutschland als offiziell anerkanntes Gewerbe und darf offen ausgeübt werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) erkannte in seinem Urteil vom März 2004 an, dass ein Geistheiler spirituell wirkt und insofern religiösen Praktiken näher steht als der Medizin. Derzeit existieren allerdings noch keine Qualitätskriterien für das Berufsbild des Geistigen Heilers. Die Zugehörigkeit eines Heilers zum Dachverband Geistiges Heilen (DGH) garantiert einen geprüften Standard.

Der Begriff „Heilen“ ist im Zusammenhang mit energetischem oder spirituellem Heilen oft missverstanden worden. Anders als ein Arzt oder Heilpraktiker wirken Geistheiler nicht direkt auf den Körper ein, sondern sie übertragen Energie. Das geschieht durch Handauflegen, um so die universelle Bioenergie – im asiatischen Raum spricht man auch von „Qi“ oder „Chi“ – zu bündeln und gezielt an die Stellen des Körpers zu lenken, wo der Heiler ein Energieleck spürt. Wird auf diese Weise das Energiepotenzial des Körpers erhöht, werden die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert und gestärkt. Seriöse Heiler geben daher keine Heilungsversprechen ab. Im Gegenteil: Sie empfehlen bei schweren Erkrankungen auf jeden Fall, sich parallel bei einem Heilpraktiker oder Arzt behandeln zu lassen.

Geistige Heiler müssen dem Berufsbild des Heilpraktikers selbst nur dann entsprechen, wenn sie bei ihren Patienten eine Erwartung auf „heilkundlichen Beistand“ wecken. Das BVG vertritt daher die Auffassung, dass derartige Hinweise zukünftig verpflichtend sein sollten, um die Patienten, insbesondere Schwerkranke, vor unzulässigen Heilsversprechen zu schützen. Beispielsweise müssen Geistheiler einen gut sichtbaren Hinweis in ihren Praxisräumen anbringen oder ihre Patienten zu Beginn der Behandlung ein Merkblatt unterschreiben lassen. Die Gewerbeaufsicht gewährleistet diese Maßnahmen durch Kontrollen. Darüber hinaus empfiehlt das BVG eine gewerberechtliche Anzeigepflicht vor der Aufnahme der Heilertätigkeit. Auf diese Weise ist für die Patienten eine gewisse Transparenz sicher gestellt.

Doch selbst wenn diesen Anforderungen entsprochen wird, fehlen noch klare Kriterien, woran man denn nun einen seriösen Geistheiler erkennt. Ärzte müssen ihre Befähigung nach einer komplexen und umfassenden Ausbildung durch Prüfungen nachweisen. Und auch im Bereich der alternativen Heilmethoden bestehen inzwischen strenge Anforderungen: Wer als Heilpraktiker praktizieren will, durchläuft eine intensive mehrjährige Ausbildung und muss seine Fähigkeiten und Kenntnisse in einer Prüfung vor dem Gesundheitsamt nachweisen. Patienten können sich also darauf verlassen, dass gewisse Qualitätsstandards eingehalten werden.

Für die Energiearbeit wurden solche Richtlinien bisher jedoch noch nicht etabliert.  Der esoterische Markt boomt und ist geprägt von großer Vielfalt. Für Außenstehende ist das Angebot oft unüberschaubar, und gerade im Bereich Geistheilen tummeln sich Anbieter, deren Qualifikation nicht immer nachvollziehbar ist. Vorsicht ist daher vor allem dann geboten, wenn ein Geistheiler seine eigene Person stark in den Vordergrund rückt – das „Guru-Phänomen“ – und keine Auskunft zu seiner Ausbildung geben kann oder will.

In den USA und in England gibt es gegenüber dem geistigen Heilen übrigens weit weniger Vorbehalte als hierzulande – vielleicht, weil die Qualitätsdiskussion dort schon wesentlich weiter gediehen ist. So ist beispielsweise die bekannte und angesehene Heilerin Rosalyn L. Bruyere als Beraterin des US-Bundesgesundheitsamtes für Alternativmedizin und Heilen tätig. Nicht zuletzt ihrem Einfluss ist es zu verdanken, dass in den USA schon mehr als 80.000 Krankenschwestern darin ausgebildet wurden, mit Hilfe ihrer Hände Energie zu übertragen und so den Genesungsprozess ihrer Patienten zu unterstützen.

In NRW gibt es mittlerweile viele geprüfte Heiler und Heilerinnen und einige dem DGH angeschlossene Ausbildungsinstitute für Heiler mit zertifizierten Studiengängen. Die jeweiligen Gütesiegel oder Qualitätsstandards der Institute sind ein Garant für eine seriöse Behandlung und eine hochqualifizierte Ausbildung.

Gisela Clever

 

Nähere Info bei: www.ort-neuer-energie.de · mailto: one@ort-neuer-energie.de

Ausbildungsstätte im DHG Heilerausbildungen nach Rosalyn L. Bruyere

 

Quelle: BALANCE 4/2005

 

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