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Editorial Ausgabe 1/2005

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

zur ersten BALANCE®-Ausgabe des neuen Jahres heiße ich Sie herzlich willkommen.

An dieser Stelle habe ich in den letzten Ausgaben mehrfach meiner Empörung darüber Ausdruck verliehen, dass so genannte Abmahnvereine es komplementär arbeitenden Therapeutinnen und Therapeuten schwer machen, für ihre so hilfreiche Arbeit zu werben. Und wie bereits erwähnt, bin ich der Ansicht, dass hier lediglich pekuniäre Interessen verfolgt werden. Die Bedürfnisse der Hilfesuchenden – ja, noch nicht einmal deren Gesundheit  – scheinen es wert zu sein, berücksichtigt zu werden.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb  – und damit auch die Abmahnvereine – wurde sicherlich aus einer  guten Idee heraus geboren, nämlich der, den Verbraucher vor Scharlatanen zu schützen. Doch allzu oft wurde in letzter Zeit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Denn, indem Menschen, die Hilfe anbieten können, daran gehindert werden, dafür zu werben, wird den Menschen, die diese Hilfe u.U. dringend brauchen, die Möglichkeit versagt, sie zu finden.

Die AGW (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.) aus Düsseldorf, ist ein solcher Abmahnverein.

Einer unserer Anzeigenkunden wurde von ihm wegen der Verwendung des Begriffes „Craniosacral Arbeit“ kostenpflichtig abgemahnt, da es sich hierbei um eine angeblich fremd- bzw. fachsprachliche Bezeichnung handelt. Er nahm das jedoch nicht so einfach hin, sondern beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen.

Dieser trat mit der AWG in Kontakt und erhielt als Antwort ein Schreiben u.a. folgenden Inhalts: „Da wir in mehreren ähnlich gelagerten Sachverhalten tätig geworden sind, werden wir diese Thematik jedoch in Kürze in einem exemplarischen Fall gerichtlich klären lassen.“

Ein Musterprozess soll also her, das verbirgt sich hinter diesen Worten. Wann und ob er allerdings stattfinden wird, darüber liegen noch keine Informationen vor. Aber bis dahin ist es unserem Kunden – so teilte er mir mit – gestattet, den Begriff „CranioSacral“ zu verwenden.

Ein erster Erfolg, wie ich meine. Und ein weiterer ist der, dass uns im letzten Quartal nicht ein einziger Fall einer Abmahnung zu Ohren gekommen ist.

Anscheinend hat man begriffen, dass die, die Alternativen aufzeigen wollen, und ggfs. sogar Hilfe dort anbieten können, wo manche „klassische“ Methode versagt hat, sich nicht einschüchtern lassen.

Wenn wir etwas tun können, um Sie dabei zu unterstützen, lassen Sie es uns wissen, wir helfen – soweit wir können – gern. Gern richten wir auch auf unserer homepage www.balance-online.de  eine Plattform ein, die es allen Betroffenen ermöglicht, sich zu „vernetzen“ und auszutauschen.

In diesem Sinne: „Lassen wir uns nicht unterkriegen!“

Herzlichst

Ihre 
Anke Schmitz

Anke Schmitz

 

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